Haben Sie einen Terminwunsch, Fragen oder ein Anliegen?
Bitte nennen Sie uns Ihren Namen sowie Ihren Termin Zeitpunkt für den telefonischen Rückruf. Sie können uns gern vorab eine Nachricht zu Ihrem Anliegen oder Frage geben. Wir rufen Sie gern zurück!
* Infos zum Ausfallhonorar bei nicht rechtzeitig abgesagten Behandlungsterminen
- * Ihnen ist bekannt, dass dieser Termin extra für Sie freigehalten wird und dass es deshalb aus organisatorischen Gründen notwendig ist, dass Sie für den Fall einer Verhinderung spätestens 48h vor dem Termin absagen. Sollten Sie dennoch nicht rechtzeitig absagen, behalten wir uns vor eine Kostenpauschale von 50,- für den Ausfall der vereinbarten Behandlung in Rechnung zu stellen, wobei das anzurechnen ist, was infolge des Unterbleibens der Behandlung erspart wurde oder durch Behandlung anderer Kunden/Kundinnen erworben wurde. Dies gilt nicht bei nachweislich schuldlos unterbliebener Absage.